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Vegane Wurst darf in Frankreich weiterhin «Wurst» heissen

Bereits zum zweiten Mal hat das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs das von der Regierung erlassene Verbot von Bezeichnungen wie Wurst, Filet oder Steak für pflanzliche Produkte gestoppt.

Dürfen Wurst heissen, auch wenn kein Fleisch drin ist.

Quelle: Symbolbild Unsplash/Rachel Clark

In Frankreich dürfen pflanzliche Produkte auch weiterhin Wurst, Steak oder Schnitzel heissen. Die Regierung wollte das per 1. Mai verbieten, das entsprechende Dekret war im Februar erlassen worden (foodaktuell berichtete). Doch nun hat das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der Staatsrat, die Umsetzung des Dekrets ausgesetzt, wie der Pressedienst Agra Europe berichtet.
Mehrere Hersteller pflanzlicher Fleischalternativen hatten gegen das Dekret geklagt und nun Recht bekommen. Nach Einschätzung des zuständigen Richters bestehen «ernsthafte Zweifel an der Rechtmässigkeit» des Verbots. Zudem drohten den Unternehmen damit erhebliche Umsatzrückgänge und Zusatzkosten. Stossend sei auch, dass die ausländische Konkurrenz weiterhin die fraglichen Bezeichnungen verwenden dürfte für ihre Produkte, die in Frankreich verkauft werden.
Mit der Entscheidung des Staatsrates scheitert bereits der zweite Anlauf der Regierung, Bezeichnungen wie Filet, Steak oder Schinken für pflanzliche Alternativprodukte zu verbieten. Bereits 2022 hatte Paris ähnliche Vorschriften erlassen, die dann im Zuge eines Eilverfahrens gestoppt wurden.

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