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Das höchste Schweizer Gericht hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil festgehalten, dass die Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg keine so genannte Beschwerdeberechtigung hat. Sie ist also nicht legitimiert, gegen die Einstellung vorzugehen.
Die Genossenschaft hatte ihre Zivilansprüche gegenüber Piller an den Migros-Genossenschafts-Bund abgetreten. Um beschwerdeberechtigt zu sein, muss ein Strafverfahren jedoch Auswirkungen auf allfällige Zivilforderungen haben. Dies sei vorliegend nicht der Fall.
Verschiedene Vorwürfe
Piller wurde im Zusammenhang mit dem Bau von zwei Migros-Märkten in Belfaux und La Roche im Kanton Freiburg der ungetreuen Geschäftsbesorgung und weiterer Delikte beschuldigt.
Ihm wurde vorgeworfen, sich als Immobilieninvestor und Geschäftsführer bereichert zu haben. Die Staatsanwaltschaft fand jedoch keine Hinweise, mit denen sich die Vorwürfe hätten erhärten lassen. (Urteil 7B_182/2024 vom 26.3.2024)