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Höherer Zoll für Würzfleisch ab 1. Juli

Für gewürztes Fleisch gilt ab dem 1. Juli der gleiche Zolltarif wie für ungewürztes. Der Bundesrat hat das entsprechend geänderte Zolltarifgesetz am 20. April verabschiedet.

Damit wird eine parlamentarische Initiative umgesetzt, die verlangt hatte, dass ein Schlupfloch in der Zollgesetzgebung gestopft werde: Importeure könnten mit der Würzung und dem Entfernen der Würzmittel nach dem Import hohe Zölle für Fleisch umgehen. Das wird nun nicht mehr möglich sein. Mit der neuen Regelung kann gewürztes Fleisch nur noch innerhalb von Zollkontingenten zu tiefen Zollansätzen importiert werden. Ausserhalb dieser Kontingente gelten vor allem für Rind-, Kalb- und Schweinefleisch neu deutlich höhere Ansätze von über 20 Franken pro Kilogramm. Bisher waren es unter 10 Franken. Wer Fleisch privat importiert, ist davon nicht betroffen. Als Würzmittel gelten etwa Pfeffer, Marinaden oder Gewürzmischungen. Auch die Grösse der Stücke spielt keine Rolle - der Tarif gilt für Hackfleisch und Ragout ebenso wie für grosse Stücke. Für Trockenfleisch und Wurstwaren hingegen gelten andere Bestimmungen. Gewürztes Fleisch konnte bis anhin unbegrenzt zu einem reduzierten Zollansatz von 6.38 Franken pro Kilogramm importiert werden. Ungewürztes Fleisch, das ausserhalb der Kontingente eingeführt wird, fällt unter die Tarifnummer 2 und wird mit dem viel höheren Zoll von 22 Fr./kg oder mehr belastet. sda

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