5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Weitere regionale Spezialitäten sind geschützt

Ab Anfang November sind «Jambon cru du Valais», «Larc sec du Valais» und «Zuger Kirschtorte» auch in der EU geschützt.

Die geschützten geografischen Angaben GGA «Jambon cru du Valais», «Lard sec du Valais» und «Zuger Kirschtorte» sind in der EU neu geschützt. Der Gemischte Ausschuss für Landwirtschaft der Schweiz und der EU hat einen entsprechenden Beschluss unterzeichnet. Die Schweiz schützt im Gegenzug 77 neue EU-Bezeichnungen. Der Beschluss ist am 1. November in Kraft getreten. Die drei Schweize Bezeichnungen sind damit nicht nur in der Schweiz, sondern auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt, wie das Bundesamt für Landwirtschaft in einer Mitteilung schreibt. Für die «Zuger Kirschtorte» gilt eine Übergangsregelung: Diese Bezeichnung darf noch während zwei Jahren in der EU weiterverwendet werden.  

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.