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Firmen müssen ihre grünen Behauptungen belegen können

Unternehmen sollten ökologische Werbeaussagen wie «biologisch abbaubar» oder «umweltfreundlich» zur Bewertung vorlegen, bevor sie sie verwenden dürfen. Das hat das EU-Parlament entschieden.

Grüne Werbeversprechen sollen künftig belegt werden müssen - sonst sind sie nicht zulässig. So will es das EU-Parlament.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Das EU-Parlament hat der Richtlinie über ökologische Werbeaussagen deutlich zugestimmt, wie das EU-Parlament mitteilt. Die Richtlinie würde Unternehmen verpflichten, Nachweise für ihre ökologischen Werbeaussagen vorzulegen, bevor sie Waren als «biologisch abbaubar», «umweltfreundlich», «wassersparend» oder mit «biobasiert» bewerben. Die EU-Länder müssten Gutachter damit beauftragen, die Verwendung solcher Angaben vorab zu genehmigen. Damit sollen die Käufer besser vor irreführenden Angaben geschützt werden.
Das Parlament möchte, dass die Angaben und ihre Nachweise innerhalb von 30 Tagen überprüft werden, doch könnten einfachere Angaben und Erzeugnisse schneller überprüft werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Kleinstunternehmen würden nicht unter die neuen Vorschriften fallen, und KMU hätten ein zusätzliches Jahr Zeit, um die Vorschriften einzuhalten. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstossen, müssen mit Sanktionen rechnen, etwa mit Geldstrafen von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes.
CO2-Claims: Nicht alles ist erlaubt
Umweltbezogene Angaben, die ausschliesslich auf Emissionsausgleichssystemen beruhen, bleiben verboten. Unternehmen können jedoch klimabezogene Ausgleichs- und Emissionsminderungsansprüche auf der Grundlage von CO2-Gutschriften in ihrer Werbung erwähnen, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Systeme nur für Restemissionen nutzen.
Das Verfahren muss nun vom neuen Parlament nach der Europawahl am 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden.

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