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Verkäsungszulage: Branche fordert Korrektur der Kürzung

Die Milch- und Käsebranche lehnt die vom Bundesrat beschlossene Kürzung der Verkäsungszulage vehement ab. Das Parlament müsse diesen Entscheid in der Budgetdebatte 2022 korrigieren, lautet ihre Forderung.

Die Kürzung der Verkäsungszulage werde die Käsebranche massiv schwächen, warnen die Milch- und Käseproduzenten. (Symbolbild Pixabay)

Am Mittwoch hat der Bundesrat entschieden, die Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen pro Kilogramm Milch zu senken. Diese Kürzung sei notwendig, weil das vom Parlament vorgesehene Budget sonst nicht ausreichen werde, lautete die Begründung des Bundesrates (foodaktuell berichtete).
In der Schweizer Milch- und Käsebranche löst der Entscheid «vehementes und einhelliges Unverständnis» aus, wie die Schweizer Milchproduzenten (SMP), die Vereinigung der Schweizer Milchindustrie (VMI), der Käserverband Fromarte und die Brancheorganisatino Milch in einer gemeinsamen Mitteilung vom Donnerstag schreiben.
Die Kürzung führe zu einem Abbau des Grenzschutzes für die Milch, vernichte «im gröberen Umfang» Wertschöpfung am Markt und setze das Preisgefüge unter Druck, kritisieren die Branchenverbände. Die wertschöpfungs- und exportstarke Käsebranche werde dadurch massiv geschwächt.
Parlament soll Entscheid korrigieren
SMP, Fromarte, VMI und BO Milch fordern im Rahmen der Budgetdebatte für 2022 eine Korrektur des Entscheids im Parlament. Die Zulage für verkäste Milch müsse zwingend auf der im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Höhe von 15 Rappen bleiben, heisst es in der Mitteilung. Der Entscheid des Bundesrates führt nach Meinung der Verbände dazu, dass die begrenzten Bundesmittel in der Summe weit ineffizienter eingesetzt würden, als es die aktuellen Budgetvorgaben erforderten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Die Verbände kritisieren auch den Entscheid des Bundesrates, die allgemeine Verkehrsmilchzulage von 4.5 auf 5.0 Rappen je Kilogramm vermarkteter Milch zu erhöhen. Der Bundesrat begründet dies mit dem Willen des Parlaments, das Budget so weit wie möglich für die Molkereimilch zu verwenden. Dabei, so kritisieren die Verbände, bleibe unberücksichtigt, dass die zunehmenden - durch die Verwaltung gesprochenen - Bewilligungen für Veredelungsverkehr der Molkereimilch per Definition Mittel entzögen.
Keine Erhöhung der Verkehrsmilchzulage auf Kosten der Verkäsungszulage
Bereits in der Vernehmlassung zum Agrarpakt vom März 2021 hatte sich die Milch- und Käsebranche gegen eine Senkung der Zulage für verkäste Milch starkgemacht. Der Bundesrat habe leider alle Argumente ignoriert, heisst es in der Mitteilung weiter.
Auch der Schweizer Bauernverband (SBV) hat den Entscheid des Bundesrates kritisiert (foodaktuell berichtete). Auch er fordert das Parlament auf, das Budget anzupassen, so dass die Kürzung nicht nötig sein wird.

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